Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure von Kfz.-Sachverständigen- & Ingenieurbüro Lindner und Klein LuK GmbH die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Haimhausen ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Jürgen Schubert und Mitarbeiter nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Teilegutachten
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit Kfz.-Sachverständigen- & Ingenieurbüro Lindner und Klein LuK GmbH als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang hilft Ihnen Kfz.-Sachverständigen- & Ingenieurbüro Lindner und Klein LuK GmbH bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
 

Änderungsabnahmen werden immer im Namen und auf Rechnung der GTÜ ausgeführt.
Foto: KDBusch/GTÜ
Foto: KDBusch/GTÜ